Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2017 sieht eine Vergütung von 12,4 Cent/kWh für Betreiber von Wasserkraftanlagen vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Diese Kriterien können über folgende Maßnahmen erfüllt werden:
Maßnahme I bringt den Vorteil mit, dass diese sich positiv auf die Anlageneffizienz auswirkt. Damit steigen der Jahresnutzungsgrad, die Strommenge und die Vergütung des Netzbetreibers. Beispiele hierfür sind die Modernisierung der Steuerung, des Generators oder der Turbine.
Maßnahme II dient der Durchgängigkeit des Gewässers, hat aber keine positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Anlagenbetreiber.
Beide Maßnahmen können von der Deutschen Wasserkraft für Sie geplant und umgesetzt werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Gutachten für Ihren Netzbetreiber, das nach der Umsetzung die 10%ige Effizienzsteigerung nachweist und somit die 12,4
Cent-Vergütung (in Degression) für Ihre Anlage für 20 Jahre sicherstellt.